Dach & Fassade

SEGMENT DACH UND FASSADE www.baustoff-metall.de 14 B+M Mineralfaser- Dachreiter (MF-DR) Produktbeschreibung: Keilförmige Zuschnitte aus Mineralfaser-Flachdach-Dämmplatten zur Vermeidung von Wasserstau durch Ausbildung eines Gefälles in zwei Richtungen zwischen den Wasserabläufen in Kehl- und Attika-Bereichen (Punktentwässerung) bei Flachdachkonstruktionen. Gefälleneigung lt. Anforderung. Die werksseitig durch den Produktionsprozess verdichtete Oberfläche liegt oben. Produkteigenschaften: • nicht brennbar • schallabsorbierend • wasserabweisend • diffusionsoffen • chemisch neutral • dimensionsstabil unter Temperaturschwankungen • recycelbar Die technischen Daten hinsichtlich Nenndruckspannung bei 10 % Stauchung und Punktlast bei 5 mm Stauchung entnehmen Sie bitte dem Datenblatt der zur Konfektion verwendeten Dachdämmplatte. Das Datenblatt wird bei Bedarf vorgelegt. Abmessungen (Standard- und Sondergrößen): • Länge: ab 1,00 m • Breite: entsprechend der Teilung und Gefälleneigung lt. Anforderung • Anfangshöhe: 10 mm • Endhöhe: lt. Breite und Gefälleneigung Wir empfehlen dringend, Gefällezuschnitte ab 10 mm beginnend einzusetzen, da bei geringeren Stärken die Stabilität des Dämmstoffes leidet. Bestandteil unserer Leistung ist die Erstellung von Dämmplan / Stückliste / Verlegeplan entsprechend der Dachgeometrie lt. Vorgabe bzw. Anforderung für die gewünschte Entwässerungsform. Technische Daten: Technische Daten Zeichen Beschreibung / Messwert Norm / Vorschrift Brandverhalten A1 Euroklasse A1, nicht brennbar DIN EN 13501-1 Temperaturverhalten Schmelzpunkt der Steinwolle >1.000 °C DIN 4102-17 Wärmeleitfähigkeit λ Bemessungswert ≤ 0,040 W/(mK) DIN 4108 Konfektioniert aus güteüberwachtem Vormaterial (Vorlage des technischen Datenblatts der Ausgangsware auf Anfrage). Aufgrund des sich stetig verändernden Wissensstandes verwenden Sie immer die zuletzt überarbeitete Fassung des Datenblattes. Es entspricht den jeweils neusten Erkenntnissen und Erfahrungen. In abweichenden Einzelfällen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Basis der Geschäftsbeziehungen sind unsere allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsvereinbarungen.

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