B+M Blaubuch

105 Baustoff + Metall Deutschland Wände Hinweis: siehe hierzu auch Seite 109. max. 250 mm min. 400 mm min. 400 mm Beplankung Es empfiehlt sich, ganze Gipsplatten zu verarbeiten. Die Aneinanderreihung mehrerer Reststücke in jeder Plattenlage ist unzulässig. Die Gipsplatten sind bei einlagiger Beplankung im Verband anzuordnen, wobei Querstöße um mindestens 400 mm zu versetzen sind. Sind mehrere Plattenlagen erforderlich, so sind die einzelnen Plattenlagen mit zueinander versetzten Quer- und Längsfugen zu verlegen (min. 250 mm). Bei Feuerschutzanforderungen ist zu beachten, dass die Querstöße in jeder Lage um mindestens 400 mm zueinander versetzt sind. Bei Feuerschutzanforderungen sind bei einlagigen Konstruktionen ausschließlich Feuerschutzplatten zu verwenden. Im Bereich von Feuchträumen (Räume mit nutzungsbedingt erhöhter Feuchtigkeit) sind gem. den einschlägigen Normen und Vorschriften imprägnierte Gipsplatten zu montieren. Schraubabstand Die einzelnen Platten dürfen in einemmaximalen Abstand von 250 mm verschraubt werden. Dieser Abstand darf bei mehrlagigen Beplankungen für die erste Plattenlage auf 750 mm erhöht werden, die restlichen Plattenlagen sind wieder im Abstand von 250 mm an der Unterkonstruktion zu befestigen. Grundsätzlich gilt, dass die Gipsplatten ausschließlich mit den senkrechten IntraProfil® C-Profilen verschraubt werden dürfen. Versatz Bei mehreren Plattenlagen sind die einzelnen Plattenlagen mit zueinander versetzten Quer- und Längsfugen zu verlegen. Bei Feuerschutzanforderungen ist zu beachten, dass die Querstöße in jeder Lage um mindestens 400 mm zueinander versetzt sind. Generell ist auch bei den gegenüberliegenden Beplankungen auf einen Fugenversatz zu achten (siehe auch Fugenversatz bei Abstellungen).

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