B+M Blaubuch

Sicher. Flexibel. Einzigartig. B+M Blaubuch Boden Bekleidungen Technische Daten Schwarzblau Wände Decken & Dachschrägen I Ausgabe 4 I Inkl. Auszug: Brandschutz in der Tasche (©FeuerTrutz Network) mit Rechenfunkt ionen im PDF Bonus: OnlineAusgabe :

Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Gültiger Stand 09/2022. Ausgabe 4 – Schwarzblau. Redaktion: Markus Meindl, B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Konzept und Gestaltung: tma pure GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 30, 64625 Bensheim | tma-pure.de Der Inhalt dieser Broschüre ist geistiges Eigentum des Unternehmens und urheberrechtlich geschützt. Die Angaben sind lediglich als Empfehlungen und Vorschläge zu verstehen, eine Haftung seitens des Herausgebers wird nicht übernommen. Jede Art der Vervielfältigung ist strengstens untersagt und nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers möglich. Druck- und Satzfehler, Irrtum und technische Änderungen vorbehalten.

3 Baustoff + Metall Deutschland Kurz vor Fertigstellung dieser neuen Ausgabe des B+M Blaubuchs ereilte uns eine sehr traurige Nachricht. Vollkommen unerwartet mussten wir vom Haupteigentümer der Baustoff + Metall Gruppe, Dr. Wolfgang Kristinus Abschied nehmen. Sein ganzes Leben widmete er mit Herzblut und Leidenschaft dem Unternehmen und sorgte für den einzigartigen B+M Spirit. Wie wir alle wissen, war er außerdem ein großer Unterstützer des Systemgedankens im Trockenbau – er hat unser B+M System gelebt und nach vorne gebracht. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen sein letztes Vorwort zum B+M Blaubuch 4 nicht vorenthalten und ihn noch einmal zu Ihnen sprechen lassen. Wir werden unsere Arbeit in seinem Sinne weiterführen – für sein Lebenswerk und für ihn! Robert Heckl Christian Sperr Geschäftsführung der B+M International Gruppe Geschäftsführung der B+M International Gruppe „Think big, work hard and follow your passion“. Dr. Wolfgang Kristinus

4 Dr. Wolfgang Kristinus (†24. Juni 2022) Geschäftsführender Gesellschafter Baustoff + Metall International Was gestern noch als futuristisch galt, ist heute gelebte Wirklichkeit! EN-Normen haben die alten Landesnormen abgelöst, jahrzehntelang angewendete Normkonstruktionen sind überholt bzw. wurden ersetzt. Neue, praxisnahe, den aktuellen Anforderungen der Bautechnik entsprechende System- lösungen, die gleichzeitig auch konform den neuen EN-Normen geprüft wurden, haben deren Platz eingenommen. Systemlösung bedeutet aber auch, dass Komponenten nicht mehr beliebig gemischt werden können. Zugelassen sind nur Komponenten, die vom Systemgeber klar definiert und in dieser Kombination auch geprüft wurden. Der Sinn dieser europaweiten Änderung ist letztlich die Qualitätssicherung, auch über Grenzen hinweg. Die bauphysikalischen Anforderungen an die Bauteile sind derart gestiegen, dass für „Komponenten-Toleranz“ kein Spielraum mehr besteht. Der Bauherr möchte genau die Eigenschaften erhalten, die er bestellt. Nicht mehr (Kostenfrage) und nicht weniger (Qualitätsfrage). Die neuen Systemlösungen sind daher als „Punktlandung“ qualitativer und kostenmäßiger Ansprüche konzipiert. Der Markt hat diesen Systemgedanken nach anfänglichem Zögern angenommen, er ist heute Stand der Trockenbau-Technik. Außerhalb von geprüften Systemen zu arbeiten, birgt große Risiken. Das sollte man bedenken! Das B+M Wand- und Deckensystem: Die herstellerheterogene Systemlösung im Trockenbau

5 Baustoff + Metall Deutschland Was muss der Trockenbauer bzw. Architekt beachten? Man kann nur Systeme auswählen, keine Einzelkomponenten (die gibt das System vor). Man kann zwischen herstellerhomogenen Systemen (Knauf, Rigips) und einem herstellerheterogenem System (B+M) wählen. In den herstellerbezogenen Systemen sind die Komponenten auf die Produkte eben dieses Herstellers beschränkt. Man muss die vom Systemgeber gelieferten Komponenten auch gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Systemgebers verarbeiten. Nur für systemkonforme Konstruktionen kann der Systemgeber baustellenbezogene Leistungserklärungen, Klassifizierungsberichte, Abz oder Abp abgeben. Eine CE-Kennzeichnung alleine genügt definitiv nicht. Diese ist lediglich Voraussetzung, dass ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf, qualifiziert das Produkt aber noch nicht als zulässige Systemkomponente. Wo liegt Ihr Nutzen beim B+M System? In der Sicherheit (keine Diskussionen mit Bauherren bzw. Behörden). In der Optimierung von Qualität und Kosten (Wettbewerbsvorteil). In der laufenden Aktualisierung und innovativen Optimierung des B+M Systems (Technologievorteil). In der professionellen Anwendungsberatung (Informationsvorteil). Das B+M System bietet eine relativ hohe Vielfalt an Kombinationsmöglichkeiten gängiger Markenartikel wie Knauf, Rigips, Siniat, Fermacell, ISOVER, ROCKWOOL, Knauf Insulation, URSA etc. Im überregionalen Netzwerk der B+M Gruppe mit 100 Handelsstandorten europaweit (Mobilitätsvorteil). Im fachlichen Know-how der Industriegruppe der B+M (Metalldecken, Zargen, Profile), deren Produkte ebenfalls ins B+M System integriert sind (Vorteil des Marktführers). Lassen Sie uns daher auch künftig „Gemeinsam im System“ erfolgreich sein! Machen Sie mit uns eine „Punktlandung“ im Trockenbau. Dr. Wolfgang Kristinus

6 Inhaltsverzeichnis B+M GP-Cool Speed Klimadecke ............................... 171-197 Materialbedarfsrechnung für B+M GP-Cool Speed Klimadecke.............................................. 172 B+M GP-Cool Speed Klimadecke – KÜHLEN............................. 174 B+M GP-Cool Speed Klimadecke – HEIZEN.............................. 175 B+M GP-Cool Speed Klimadecke Details . ................................................................................ 177-181 B+M & Normsysteme Decken . ............................................................................... 183-201 Rasterdecken ohne Anforderung (Materialbedarf) . ............... 184 Materialbedarfsrechnung für B+M Decken. ............................ 185 B+M Decke ohne Anforderungen. ........................................... 186 Übersicht der theoretisch lt. Profil und Zubehör möglichen Flächenlasten an CD-Profilen................... 188 Unterkonstruktionsabstände nach DIN 18181......................... 189 B+M selbstständige Brandschutzdecke von unten .................. 192 Brandschutz-Sanierungsdecke von unten ............................... 194 Selbstständige Brandschutzdecke von unten .......................... 196 Holzbalkendecken mit Brandschutz......................................... 197 Holzbalkendecken – Schallschutzwerte................................... 198 Brandschutzdecke mit Brandlast von oben.............................. 200 B+M Systeme Deckendetails ................................................................... 203-210 Decken im Außenbereich nach Objektstatik ......... 211-218 Decke im Außenbereich........................................................... 212 Geregelte Platten .................................................................... 214 Korrosionsschutz ..................................................................... 215 Oberflächenqualität ................................................................ 216 Pflicht zur Untergrundprüfung nachfolgender Gewerke . ....... 218 Plattenverfärbungen ............................................................... 218 B+M freigespannte Decken nach Typenstatik . ..... 219-244 B+M System CW-L ................................................................... 220 B+M System CW-XL.................................................................. 222 B+M System UA / L / XL – zulässige Spannweiten. .................... 224 Grundlagen zum statischen System......................................... 238 Anordung der Rispen zur Stabilisierung................................... 239 B+M Auflager und Abhänger . ................................................. 240 Spannweiten von Holzbalken .................................................. 242 Spannweiten von Stahlträgern ................................................ 243 Abhängung von Lasten ............................................................ 244 B+M & Normsysteme Dachschrägenbekleidung.............................................. 245-259 Materialbedarfsrechnung für B+M Dach ................................ 246 Checkliste Dachgeschossausbau ............................................. 247 B+M Luftdichtsystem „B+M Blau“. .......................................... 248 B+M Dachschrägendämmung ................................................. 250 B+M Schallschutzwerte Dachschräge. ..................................... 252 B+M Dachschrägenbekleidung ohne Brandschutz. ................. 254 B+M Dachschrägenbekleidung mit Brandschutz . ................... 256 HBD Dachschrägenbekleidung ................................................ 258 Vorwort . ..................................................................................... 3-5 B+M Adressen........................................................................... 8-9 B+M Logistik. .............................................................................. 11 B+M Markensiegel.................................................................... 15 Grundlagen ............................................................................ 17-42 Begrifflichkeiten ........................................................................ 18 Brandschutz / Muster-Bauordnung . ......................................... 19 Brandschutzwände nach DIN 4102/4, Tabelle 10.2 . ................. 22 „Brandschutz ... in der Tasche“ (Auszug) . ................................. 23 Schallschutz . ............................................................................. 27 Feuchtigkeit ............................................................................... 29 Luftfeuchtigkeit ......................................................................... 32 Geregelte Platten ...................................................................... 33 Leitungsverlegung und Installationszonen ................................ 34 Gebäudezertifizierung – Übersicht der Gütesiegel ................... 39 B+M & Normsysteme Wände / Vorsatzschalen / Schachtwände . ................ 43-95 Materialbedarfsrechnung für B+M Wände ............................... 44 Brandschutztechnische Ertüchtigungen . .................................. 46 B+M Einfachständerwand ......................................................... 48 B+M Doppelständerwand ......................................................... 52 B+M Wohnungstrennwand ....................................................... 54 B+M AKP-Wand ......................................................................... 56 B+M Fassadenschwert .............................................................. 58 B+M Schachtwand . ................................................................... 60 Einzeldurchführungen durch Schachtwände ....................... 62 B+M Vorsatzschale freistehend . ............................................... 64 B+M Vorsatzschale Justierbügel ................................................ 66 Einfachständerwand CW ........................................................... 68 Einfachständerwand UA ............................................................ 71 Doppelständerwand CW ........................................................... 74 Doppelständerwand UA ............................................................ 78 Vorsatzschale CW ...................................................................... 82 Vorsatzschale UA ....................................................................... 85 Installationswand CW................................................................ 89 Gebogene Wände . .................................................................... 91 Brandwände in Bauart einer Trockenbauwand ......................... 92 Geklebte Trockenbauwände...................................................... 94 Einbruchhämmende Trockenbauwände.................................... 95 B+M & Normsysteme Wanddetails ........................................................................ 97-152 Holzständerwände .......................................................... 153-155 Holz-Einfachständerwände ..................................................... 154 Holz-Doppelständerwände ..................................................... 155 Holzständerwände Wanddetails ...................................................................... 157-170

7 Baustoff + Metall Deutschland Inhaltsverzeichnis B+M Systeme Dachschrägenbekleidungsdetails ............................. 261-269 B+M Normbekleidung von Stahl- und Holzbauteilen ...................................... 271-281 Bekleidung von Holzbalken .................................................... 272 Bekleidung von Holzstützen ................................................... 273 Bekleidung von Stahlträgern .................................................. 274 Bekleidung von Stahlstützen .................................................. 276 Bekleidung von Stahlvierkantträgern ..................................... 278 Bekleidung von Stahlvierkantstützen ..................................... 279 Berechnung von U/A-Werten ................................................. 280 Tabelle Bekleidungsstärken F30 bis F120 ............................... 281 Übersicht der Nachweisverfahren Geprüftes B+M System Nachweis: Abp und Prüfbericht B+M Typenstatik Nachweis: Typenstatik für ruhende Lasten (Ersetzt nicht den gegebenenfalls erforderlichen objektbezogenen statischen Nachweis!) Norm-System Nachweis: diverse DIN-Normen, IGG Merkblätter und Stand der Bautechnik System nach Hersteller Nachweis: Abp und Prüfbericht Objektbezogene Statik Nachweis: bauseitiger statischer Nachweis für dieses Bauteil Boden .................................................................................. 283-286 Flächenhohlboden .................................................................. 284 Doppelboden .......................................................................... 285 Schwimmender Estrich ........................................................... 286 B+M Informationen ....................................................... 287-292 Übereinstimmungserklärung .................................................. 288 Bau-Tagesbericht .................................................................... 289 Dübelauszugsprotokoll ........................................................... 290 Bestellvorlage ......................................................................... 291 Quellen und Bildnachweise .................................................... 292 B+M Typenstatik Nachweis: Typenstatik für ruhende Lasten, Lage der Rispen beachten! (Ersetzt nicht den gegebenenfalls erforderlichen objektbezogenen statischen Nachweis!) KEIN Nachweis über Baustoff + Metall KEIN Nachweis über Baustoff + Metall über System nach Hersteller Nachweis: Abp und Prüfbericht, KEIN Nachweis über Baustoff + Metall Geprüftes B+M Schwerlastsystem Nachweis: Abp und Prüfbericht

8 B+M Adressen: Berlin B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Marzahner Straße 17B 13053 Berlin T 030.98 19 09-0 F 030.98 19 09-30 berlin@baustoff-metall.com Bremen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Henleinstraße 9 28816 Bremen-Stuhr T 0421.25 84 08-0 F 0421.25 84 08-50 bremen@baustoff-metall.com Bühl (Verwaltung) B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Nelkenstraße 3 77815 Bühl T 07223.800 339-0 marketing@de.baustoff-metall.com Chemnitz B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Mauersbergerstraße 10 09117 Chemnitz T 0371.236 11 48-0 F 0371.236 11 48-99 chemnitz@baustoff-metall.com Erfurt B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Bei den Froschäckern 8 99098 Erfurt T 0361.21 92 70-0 F 0361.21 92 70-20 erfurt@baustoff-metall.com Ettlingen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Grashofstraße 14 76275 Ettlingen T 07243.76 63-0 F 07243.76 63-20 ettlingen@baustoff-metall.com Freiburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Zinkmattenstraße 5 79108 Freiburg im Breisgau T 0761.59 18 79-0 F 0761.59 18 79-79 freiburg@baustoff-metall.com Gelsenkirchen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Am Stadthafen 20 45881 Gelsenkirchen T 0209.60 48-0 F 0209.60 48-100 gelsenkirchen@baustoff-metall.com Gersthofen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Ziegeleistraße 12 86368 Gersthofen T 0821.460 44-0 F 0821.460 44-44 augsburg@baustoff-metall.com Güstrow B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Neukruger Straße 62 18273 Güstrow T 03843.85 66 95-0 F 03843.85 66 95-99 guestrow@baustoff-metall.com Hamburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Winsbergring 30 22525 Hamburg T 040.54 72 60-0 F 040.54 72 60-26 hamburg@baustoff-metall.com Hamburg-Billbrook B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Billbrookdeich 182 22113 Hamburg T 040.7336 8840-0 F 040.7336 8840-99 billbrook@baustoff-metall.com Hannover B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Eichelkampstraße 26 30519 Hannover T 0511.879 97-0 F 0511.879 97-90 hannover@baustoff-metall.com Heilbronn B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Koepffstraße 2 74076 Heilbronn T 07131.649 59-0 F 07131.649 59-99 heilbronn@baustoff-metall.com Heiligenstadt B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Heinrich-Ernemann-Straße 8 37308 Heilbad Heiligenstadt T 03606.60 93 82-0 F 03606.60 93 82-99 heiligenstadt@baustoff-metall.com Kaufungen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Industriestraße 2 34260 Kaufungen T 05605.92 48-0 F 05605.92 48-30 kaufungen@baustoff-metall.com Kiel B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Grasweg 38 – 40 24118 Kiel T 0431.59 67 345-0 F 0431.59 67 345-99 kiel@baustoff-metall.com Köln B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Pescher Weg 9a 50767 Köln T 0221.793 08-0 F 0221.793 08-26 koeln@baustoff-metall.com Leipzig B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Föpplstraße 6 04347 Leipzig T 0341.245 18-0 F 0341.245 18-99 leipzig@baustoff-metall.com Mannheim B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Rotterdamer Straße 10 68219 Mannheim-Rheinau T 0621.80 39 79-0 F 0621.80 39 79-79 mannheim@baustoff-metall.com Möglingen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Kruppstraße 2 71696 Möglingen T 07141.60 89-0 F 07141.60 89-20 moeglingen@baustoff-metall.com Mönchengladbach B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Dohrweg 26 41066 Mönchengladbach T 02161.992 88-0 F 02161.992 88-30 moenchengladbach@baustoff-metall.com Mörfelden B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Kurhessenstraße 21 64546 Mörfelden T 06105.91 27-0 F 06105.91 27-27 moerfelden@baustoff-metall.com München-Nord B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Elisabeth-Selbert-Straße 10 80939 München-Nord T 089.82 99 07-0 F 089.82 99 07-29 muenchen1@baustoff-metall.com München-Ost B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Neumarkter Straße 19 81673 München T 089.45 80 84-0 F 089.45 80 84-20 muenchen2@baustoff-metall.com München-Süd B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Lise-Meitner-Straße 10 85662 Hohenbrunn T 08102.986 07-0 F 08102.986 07-99 muenchen3@baustoff-metall.com Neumünster B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Moselstraße 11 24539 Neumünster T 04321.99 90-0 F 04321.84 420 neumuenster@baustoff-metall.com Neu Roggentin B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Neuendorfer Weg 4 18184 Neu Roggentin T 038204.766 15-0 F 038204.766 15-30 neu-roggentin@baustoff-metall.com Nürnberg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Edisonstraße 1 90431 Nürnberg T 0911.96 13 30-0 F 0911.96 13 30-200 nuernberg@baustoff-metall.com Oderwitz B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Hauptstraße 44 02791 Oderwitz T 035842.293 88-0 F 035842.293 88-30 oderwitz@baustoff-metall.com Osnabrück B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Chemnitzer Straße 3a 49078 Osnabrück T 05405.92 03-0 F 05405.92 03-20 osnabrueck@baustoff-metall.com Ottersweier B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Hägenichstraße 11 77833 Ottersweier T 07223.281 42-0 F 07223.281 42-30 ottersweier@baustoff-metall.com

9 Baustoff + Metall Deutschland Bielefeld B+M isol nord GmbH Ludwig-Erhard-Allee 55 33719 Bielefeld T 0521.584 95 68-0 F 0521.584 95 68-20 bielefeld@bm-isol.com Bremen-Weyhe B+M isol nord GmbH Löwenhof 2 28844 Weyhe T 04203.701 93-0 F 04203.701 93-99 bremen@bm-isol.com Gelsenkirchen B+M isol west GmbH Am Stadthafen 20 45881 Gelsenkirchen T 0209.60 48-20 F 0209.60 48-100 gelsenkirchen@bm-isol.com Ilsfeld B+M isol GmbH Robert-Mayer-Str. 18 74360 Ilsfeld T 07062.664 91-0 F 07062.664 91-99 ilsfeld@bm-isol.com B+M Adressen: Leipzig B+M isol GmbH Niederlassung: GP-COOL SPEED Zschortauer Straße 39 – 41 04129 Leipzig T 0341.240 58 76-80 F 0341.240 58 76-81 info@gpcoolspeed.com Passau B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Fürstenzeller Straße 30 94036 Passau T 0851.989 73-0 F 0851.989 73-13 passau@baustoff-metall.com Radeburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee 6 01471 Radeburg T 035208.369-30 F 035208.369-40 radeburg@baustoff-metall.com Regensburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Hofer Straße 39 93057 Regensburg T 0941.696 66-0 F 0941.696 66-30 regensburg@baustoff-metall.com Köln-Hürth B+M isol GmbH Kalscheurener Straße 99 – 101 50354 Hürth T 02233.62 58 84-0 F 02233.62 58 84-99 koeln@bm-isol.com Leipzig B+M isol nord GmbH Zschortauerstraße 39 – 41 04129 Leipzig T 0341.240 58 76-0 F 0341.240 58 76-50 leipzig@bm-isol.com Ludwigshafen B+M isol GmbH Industriestraße 31 – 35 67063 Ludwigshafen T 0621.63 59 16-10 F 0621.63 59 16-20 ludwigshafen@bm-isol.com Saarbrücken B+M isol GmbH Angela Braun Straße 4 66115 Saarbrücken T 06204.701 95-0 saarbruecken@bm-isol.com Salzgitter B+M isol nord GmbH Watenstedter Straße 20 38239 Salzgitter-Watenstedt T 05341.18 66 43-0 F 05341.18 66 43-20 salzgitter@bm-isol.com Viernheim B+M isol GmbH Fritz-Haber-Str. 4 68519 Viernheim T 06204.701 95-0 F 06204.701 95-99 viernheim@bm-isol.com Mitterskirchen B+M IVG Isolierstoff-Vertriebs Gmbh Am Gewerbegebiet 6 84335 Mitterskirchen T 08725.966 00 56 F 08725.965 88 59 info@ivg-gmbh.com Reutlingen B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Markwiesenstraße 10 72770 Reutlingen T 07121.930 35-0 F 07121.930 35-34 reutlingen@baustoff-metall.com Saarbrücken B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Angela Braun Straße 4 66115 Saarbrücken T 0681.95 45 15-0 F 0681.95 45 15-10 saarbruecken@baustoff-metall.com Wetzlar B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Gabelsbergerstraße 54 – 56 35576 Wetzlar T 06441.8705-0 F 06441.8705-10 wetzlar@baustoff-metall.com Appenweier B+M HolzWelt GmbH Ludwig-Winter-Straße 1 77767 Appenweier T 07805.96 85-0 F 07805.96 85-50 kontakt@bm-holzwelt.com Neuwirtshaus B+M HolzWelt GmbH Willkommstraße 8 97797 Neuwirtshaus T 09737.828 29-0 F 09737.828 29-21 neuwirtshaus@bm-holzwelt.com Würzburg B+M HolzWelt GmbH Friedrich-Bergius-Ring 10 97076 Würzburg T 0931.27 978-0 F 0931.27 978-21 wuerzburg@bm-holzwelt.com Würzburg B+M Baustoff + Metall Handels-GmbH Hertzstraße 12 97076 Würzburg T 0931.99 17 37-0 F 0931.99 17 37-99 wuerzburg@baustoff-metall.com

Baustoff+Metall Der Spezialist für Hochkranlogistik  schnell & zuverlässig  flexibel  punktgenau & termingerecht

11 Baustoff + Metall Deutschland Beladung B+M Logistikfahrzeuge Modell Hubhöhe Last Moffett M4 NX max. 3.400 mm max. 2.500 kg (Lastpunkt 600) Palfinger F3 253 PX 4W Übersicht Mitnahmestapler Varianten Teilweise Bauhöhe nur 1.950 mm (Tiefgaragenfähig durch Triplexmast) 4-Wege-Technik (seitliches Fahren) Hinweis: Bitte erfragen sie das aktuelle Modell und die damit verbundenen Möglichenkeiten in ihrer B+M Niederlassung vor Ort!

12 Kranlast Palfinger PK 18002

13 Baustoff + Metall Deutschland Kranlast Palfinger PK 29002

14 Kranlast Palfinger PK 34002

15 Baustoff + Metall Deutschland Die im Baustoff + Metall Markensiegel angeführten Produzenten gewährleisten mit ihren hochwertigen Produkten und der langjährigen Produktionserfahrung die Einzigartigkeit des Baustoff + Metall Wand-, Decken- und Dachgeschosssystems. Die Produkte der im B+M Markensiegel angeführten Hersteller können gemäß B+M Planungs- und Verarbeitungsrichtlinien sowie Brandschutz-, Schallschutz- und Statikprüfungen beliebig miteinander kombiniert werden. Festgelegt und damit zentraler Bestandteil ist die Verwendung von Profilen der Marke IntraProfil®. Auszugsweise die gemäß B+M Markensiegel standardmäßig verwendbaren Produkte. Hersteller Typ Bezeichnung/Hinweis Profile DIN 18182-1 IntraProfil® CW-50/50, CW-75/50, CW-100/50, CW-125/50, CW-150/50 UW-50/40, UW-75/40, UW-100/40, UW-125/40, UW-150/40 CD-60/27 UD-28/27 verzinktes Stahlblech 0,6 mm stark (standardmäßig) UA-50/40, UA-75/40, UA-100/40, UA-125/40, UA-150/40 verzinktes Stahlblech 2,0 mm stark Gipsplatten gem. EN 520 DIN 18180 Knauf Rigips Siniat Fermacell Bauplatte GKB / A Bauplatte imprägniert GKBI / H2 Feuerschutzplatte GKF / DF Feuerschutzplatte imprägniert GKFI / DFH2 Dämmstoffe gem. EN 13162 climowool ISOVER Knauf Insulation ROCKWOOL URSA SUPERGLASS Fugenfüller gem. EN 13963 B+M Intramur ARDEX Knauf Rigips Siniat SHEETROCK z. B. B+M Finisher B+M Universal-Fugenfüller Intramur Fugenspachtel Zubehör Schrauben gem. EN 14566 B+M ACP Knauf Rigips Siniat z. B. Schnellbauschraube TN Schnellbauschraube TB Schnellbauschraube LB Blechschraube LN Holzschraube FN Dübel B+M ACP Knauf Mungo Rigips Siniat z. B. Deckennagel 6/40 Ankernagel Drehstiftdübel Nageldübel Klebetechnik Schwerlastanker Bewehrung/ Trennstreifen B+M MONTAPE Knauf Rigips Siniat Glasfaserbewehrungsstreifen Papierbewehrungsstreifen Trennstreifen Anschlussdichtung Winkel /Anschlüsse B+M Kimmel Vogl z. B. Anschlusswinkel Türpfostensteckwinkel Das B+M Markensiegel

B+M App Alle Baudokus digital per Klick! Die B+M APP 3.0 Das neue APPHighlight! Bautagesbericht Fotodokumenta�on Übereins�mmungserklärung Alle wich�gen Leistungsergebnisse und Parameter täglich erfassen, speichern und archivieren (inkl. PDF-Ausgabe mit Versand oder Ablage). Projekte benennen, fotografieren und No�zen hinzufügen – so einfach wird der Bautagebericht mit Bildern vervollständigt (inkl. PDF-Ausgabe mit Versand oder Ablage). Bauteile nach Verwendbarkeitsnachweis (Abp) oder DIN-Normen dokumen�eren und mit allen Prüfzeugnissen und Produktdatenblä�ern zusammenstellen (inkl. PDF-Ausgabe mit Versand oder Ablage). Eine detaillierte Erstellung plus Archivierung von Bautagesberichten, Fotodokumenta�onen und Übereins�mmungserklärungen mit ALLEN benö�gten Prüfzeugnissen (Abp), Blaubuchdetails und Produktdatenblä�ern ist mit der B+M APP 3.0 ein Kinderspiel! Projekte und Dokumenta�onen

Baustoff + Metall Deutschland 17 Grundlagen Begrifflichkeiten . ...................................................................... 18 Brandschutz / Muster-Bauordnung ................................... 19 Brandschutzwände nach DIN 4102/4, Tabelle 10.2 ....... 22 „Brandschutz ... in der Tasche“ (Auszug) ......................... 23 Schallschutz ................................................................................ 27 Feuchtigkeit ................................................................................ 29 Tabelle zur Luftfeuchtigkeit .................................................. 32 Geregelte Platten . .................................................................... 33 Leitungsverlegung und Installationszonen ..................... 34 Gebäudezertifizierung – Übersicht der Gütesiegel ...... 39

18 Technische Daten Begrifflichkeiten Begriff Bezeichnung Abp Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis; Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis, der erteilt werden kann für ein Bauprodukt oder eine Bauart, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können (§ 19 Abs . 1 Mus- terbauordnung); für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse sind ausschließlich die dafür vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder einer obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannten (beliehenen) Prüfstellen zuständig. Abz Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung; Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis für solche Bauprodukte oder Bauarten, für die es keine allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen, gibt oder die von diesen wesentlich abweichen; sie werden ausschließlich durch das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt. Bauart Zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen zusammengefügte Bauprodukte. Bauprodukt Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden oder aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden. BauPVO Bauproduktenverordnung der EU; hat die Bauprodukten-Richtlinie abgelöst und regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten. Bauregelliste Zusammenstellung und Bekanntmachung der technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten in den Listen A, B und C durch das DIBt im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder. Baustoffklasse Klassifizierung von Baustoffen nach DIN 4102 oder DIN EN 13501 hinsichtlich ihrer Brennbarkeit und Entflammbarkeit unter Brandeinwirkung. Bauteil Aus Baustoffen gefertigtes Element oder Teil eines Bauwerkes bzw. seiner Ausrüstung. Brandschutzkonzept Objektspezifische Planung aller Brandschutzmaßnahmen, um die gesetzlich formulierten oder darüber hinaus definierten Schutzziele für ein Gebäude zu erreichen; wird in der Regel erforderlich für Sonderbauten, für die keine Sonderbauvorschriften bauaufsichtlich eingeführt sind bzw. wenn von diesen oder der Bauordnung wesentlich abgewichen wird. Brandverhalten Beschreibt normativ das Verhalten von Baustoffen unter Brandeinwirkung hinsichtlich ihrer Brennbarkeit und Entflammbarkeit. CE-Kennzeichnung Früher auch CE-Zeichen; Verwaltungszeichen, das die Verkehrsfähigkeit eines Produkts anzeigt. DIN Deutsches Institut für Normung e. V.; nationale Normungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. ETK Einheits-Temperaturzeitkurve; Grundlage für die international einheitliche Steuerung von Brandraumtemperaturen bei Bauteilprüfungen sowohl DIN-, EN- als auch ISO-Normen; beurteilt wird damit die Feuerwiderstandsfähigkeit unter Bedingungen eines Vollbrandes. ETA „European Technical Assessment“; Nachweis zur technischen Brauchbarkeit eines Bauprodukts im Sinne der Bauproduktverordnung in den Mitgliedsstaaten der EU. ETB Europäisch Technische Bewertung; Abkürzung der deutschen Bezeichnung für ETA / ETAss. Feuerwiderstandsfähigkeit Beschreibt das Verhalten von Bauteilen unter Brandeinwirkung hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit, des Raumabschlusses, der Temperaturdämmung oder anderer bauteilspezifischer Kriterien. Feuerwiderstandsklasse Klassifizierung von Bauteilen nach DIN 4102 oder DIN EN 13501 hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit unter Brandeinwirkung. Gebäudeklasse Klassifizierung von Gebäuden zur Differenzierung der Anforderungen an den baulichen Brandschutz in der Musterbauordnung und den Bauordnungen der meisten Bundesländer; die Einteilung richtet sich nach der Art der Nutzung, Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten und der Höhe eines Gebäudes. hEN „Harmonisierte Europäische Norm“; Abkürzung, typischerweise im Zusammenhang mit einer europäischen Produktnorm. LBO Bauordnung eines Bundeslandes, kurz: Landesbauordnung; wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts; enthält die Aufgaben der am Bau Beteiligten und der Baurechtsbehörden sowie die Regelungen der notwendigen Verfahren für die Errichtung von baulichen Anlagen. LTB Liste der Technischen Baubestimmungen; enthält technische Regeln für Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile; mit der Einführung in den Bundesländern sind die enthaltenen Regeln nicht mehr Empfehlung, sondern im Geltungsbereich der LBO rechtsverbindlich zu beachten. MBO Musterbauordnung; von der ARGEBAU erstelltes Dokument, das als Orientierungshilfe für die Bundesländer bei der Erstellung der LBO dient, soll zu Einheitlichkeit des Bauordnungsrechts beitragen, ist aber selbst kein Gesetz und gilt somit nicht aus sich heraus. M-LüAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie); in den Bundesländern kann sie jeweils als technische Baubestimmung unter dem Titel Leistungsanlagen-Richtlinie (LüAR) bauaufsichtlich eingeführt sein. MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie); in den Bundesländern kann sie jeweils als technische Baubestimmung unter dem Titel Leistungsanlagen-Richtlinie (LAR) bauaufsichtlich eingeführt sein. Schutzziel Die Schutzabsichten und somit die Hintergründe für die Mindestanforderungen an die Qualität baulicher Anlagen hinsichtlich des Brandschutzes sind in den LBO gesetzlich festgeschrieben: Der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch ist vorzubeugen, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein. Übereinstimmungsnachweis Nachweis der Übereinstimmung für Bauprodukte mit den bekanntgemachten technischen Regeln (geregelte Bauprodukte) oder Verwendbarkeitsnachweisen (nicht geregelte Bauprodukte) durch die Kennzeichnung mit einem Übereinstimmungs- zeichen (Ü-Zeichen); abweichend davon erhalten Bauarten kein Ü-Zeichen und der Nachweis ist durch eine schriftliche Bestätigung des Errichters (Übereinstimmungserklärung) zu führen. ZiE Zustimmung im Einzelfall; Nachweis u. a. für nicht geregelte Bauprodukte oder Bauarten im Einzelfall, wenn ihre Anwendung vor Ort wesentlich von einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder einer Zulassung abweicht.

Baustoff + Metall Deutschland 19 Technische Daten Brandschutz / Muster-Bauordnung / Brandschutz in der Tasche Neue Begriffe nach EN 13501-2 für den Feuerschutz: Die bisher gebräuchlichen Bezeichnungen F 30, F 60, F 90, T 30, T 90 etc. wurden im Zuge der Zurückziehung der Norm durch die Begriffsdefinitionen der EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den „Feuerwiderstandsprüfungen“ ersetzt. Wobei auch hier, wie bei der „alten“ Norm, Buchstaben-Zahlen-Kombinationen für die Bezeichnung der unterschiedlichsten Anforderungen zur Anwendung kommen. Klassifizierung des Feuerwiderstandes von Bauteilen Herleitung des Kurzzeichens Kriterium R Tragfähigkeit E Raumabschluss I Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung) W Begrenzung des Strahlungsdurchtritts M Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung) S Begrenzung der Raumdurchlässigkeit (Dichtigkeit, Leckrate) C Selbstschließende Eigenschaft (ggf. mit Anzahl der Lastspiele einschl. Dauerfunktion) P / PH Aufrechterhaltung der Energieversorgung und / oder Signalübermittlung I1, I2 Unterschiedliche Wärmedämmungskriterien …200, 300, … Angabe der Temperaturbeanspruchung i→ o i← o Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsfähigkeit a→b a←b Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsfähigkeit ve ,h 0 (vertical, horizontal) vertikal / horizontal R – Tragfähigkeit: Die Tragfähigkeit R ist die Fähigkeit des Bauteils unter festgelegten mechanischen Einwirkungen einer Brandbeanspruchung auf einer oder mehreren Seite(n) ohne Verlust der Standsicherheit für eine definierte Dauer zu widerstehen. Anmerkung: Wird im Trockenbau üblicherweise bei „Verkleidungen“ von Stahlstützen und -trägern gefordert. E – Raumabschluss: Der Raumabschluss E ist die Fähigkeit eines Bauteils mit raumtrennender Funktion, einem von nur von einer Seite angreifenden Feuer zu widerste- hen. Ein Feuerdurchtritt zur unbeflammten Seite wird verhindert. I – Wärmedämmung: Ist die Fähigkeit eines Bauteils, die Übertragung von Feuer und Wärme soweit zu begrenzen, dass auf der dem Feuer abgewandten Seite des Bauteils Personen nicht gefährdet und dort befindliche Materialien nicht entzündet werden. Anmerkung: Die Kombination EI ist die üblicherweise an Ständerwände gestellte Anforderung! Die Anforderung I – Wärmedämmung ist noch in zwei weitere „Untergruppen“ unterteilt, welche insbesondere bei Feuerschutz-Türelementen zu berücksichtigen sind. Wärmedämmung I1: Auf dem Türblatt innerhalb eines 25 mm breiten Randbereichs des sichtbaren Teils des Türblattes werden keine Temperaturmessungen berücksichtigt. Wenn die Zarge breiter als 100 mm ist, ist die Temperaturerhöhung an allen Stellen der Zarge auf 180 °C begrenzt. Wärmedämmung I2: Auf dem Türblatt innerhalb eines 100 mm breiten Randbereichs des sichtbaren Teils des Türblattes werden keine Temperaturmessungen berücksichtigt. Wenn die Zarge breiter als 100 mm ist, ist die Temperaturerhöhung an allen Stellen der Zarge auf 360 °C begrenzt. C – Selbstschließende Eigenschaft: Die selbstschließende Eigenschaft C ist die Fähigkeit einer Feuerschutztür oder einer Klappenanordnung, automatisch zu schließen und dabei eine Öffnung zu verschließen. Sie betrifft Bauteile, die üblicherweise geschlossen gehalten werden und nach jedem Öffnungsvorgang automatisch schließen müssen. Des Weiteren betrifft es Bauteile, die üblicherweise offen gehalten werden und im Brandfall schließen müssen, sowie mechanisch betriebene Bauteile, die ebenfalls im Brandfall schließen müssen. Die selbstschließende Eigenschaft muss unter allen Bedingungen auf- rechterhalten werden – unabhängig von der Verfügbarkeit der Haupt- stromversorgung. Klasse Anzahl der auszuführenden Zyklen C5 200.000 C4 100.000 C3 50.000 C2 10.000 C1 500 C0 0 Übersicht über die gebräuchlichsten Bezeichnungen für den Trockenbau und deren vereinfachte Erklärung auf Basis der gültigen Normenbeschreibung:

20 Technische Daten Erläuterung: Das zu prüfende Türelement wird je nach der gewünschten Klasse vor dem Brandversuch auf Basis eines genau beschriebenen Prüfprozederes geöffnet und geschlossen. Bei C5 wird also das Türelement vor der Brandprüfung 200.000 Mal geöffnet und geschlossen. W – Strahlung: Die Strahlungsbegrenzung W ist die Fähigkeit, eine Brandübertragung durch abgestrahlte Wärme zu reduzieren. Es wird davon ausgegangen, dass ein Bauteil, das dem Kriterium I, I1 oder I2 genügt, damit auch den W-Anforderungen für die gleiche Dauer genügt. Anmerkung: Die Strahlungsbegrenzung W ist eine in Deutschland nicht sehr gebräuchliche Forderung, da Ständerwände die EI geprüft sind automatisch EW geprüft sind. Die Anforderung EW ist noch am ehesten mit der „alten“ G – Bezeichnung für Brandschutzverglasungen zu vergleichen. Achtung: Bitte nicht mit der neuen G-Klassifizierung verwechseln (Rußbrandbeständigkeit) M – Widerstand gegen mechanische Beanspruchung: Der Widerstand gegen mechanische Beanspruchung M ist die Fähigkeit, einer Stoßbeanspruchung zu widerstehen. Anmerkung: Dies ist eine Anforderung, die Standard-Ständerwände schon auf Grund der Bauart nicht erfüllen können. S – Rauchdichtheit: Die Rauchdichte S ist die Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch von einer Seite des Bauteils zur anderen zu verringern oder auszuschließen. Sa Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen Sm Rauchdichtheit bei Umgebungstemperaturen als auch bei 200 °C Anmerkung: Diese Anforderung wird hauptsächlich bei Türelementen gefordert. G – Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand: Die Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand ist für Abgasanlagen und Produkte von Abgasanlagen. Dies schließt Aspekte der Rauchdichtheit und der Wärmedämmung ein. Anmerkung: Bitte nicht mit der alten Anforderung G 30 (für Gläser) verwechseln! Das ist keine trockenbautypische Anforderung! Weiterhin ist es möglich, dass Konstruktionen den Brandschutz nur aus einer oder aus beiden Richtungen gewährleisten, z. B. Lüftungs- oder Elektrokanäle. Richtung des klassifizierenden Widerstands: Wird die Prüfung bzw. die Klassifizierung nur von einer Seite aus durchgeführt, so ist unabhängig von der Prüfmethode dies anzugeben: i→o wenn angestrebt ist, von innen nach außen zu klassifizieren o→i wenn angestrebt ist, von außen nach innen zu klassifizieren i↔o wenn angestrebt ist, von innen nach außen und von außen nach innen zu klassifizieren Dasselbe gilt für die Klassifizierungsrichtungen von oben sowie von unten, z. B. bei abgehängten Gipsplattendecken. a→b a bezeichnet oben (above), b bezeichnet unterhalb (below) der Unterdecke, also von oben nach unten a←b für die Klassifizierung von unten a↔b für die Klassifizierung von oben und unten Beispiel: abgehängte Gipsplattendecke EI 30 (a←b) bis EI 120 (a←b) Tipp: Ist keine Klassifizierungsrichtung in einer Ausschreibung bei abgehängten Decken angegeben, so ist unbedingt nachzufragen. Installationskanäle: Klassifizierung auf E bzw. EI Die Klassifizierung muss durch (i→o), (o←i) oder (i↔o) erweitert werden, um aufzuzeigen, ob das Bauteil von der Innenseite oder Außenseite oder von beiden geprüft und klassifiziert ist. Die Symbole ve und/oder ho beschreiben zusätzlich die Eignung für vertikale und/oder horizontale Anordnungen, z. B. EI 90 (i↔o), ve. Kurzübersicht mit den in Deutschland gebräuchlichsten Anforderungen: Ständerwand / Schachtwand – erfüllt Brandschutz von beiden Seiten: EI 30, EI 60, EI 90 Abgehängte Deckensysteme – Brandschutz von unten nach oben: (die abgehängte Decke erfüllt den Feuerschutz alleine ohne Feuerschutz- Anforderung an die Rohdecke) EI 30 (a←b), EI 60 (a←b), EI 90 (a←b) Abgehängte Deckensysteme – Brandschutz von unten nach oben und/ oder von oben nach unten: (Rohdecke muss mindestens denselben Feuerschutz aufweisen wie die abgehängte Decke) EI 30 (a↔b), EI 60 (a↔b), EI 90 (a↔b) EI 30 (a→b), EI 60 (a→b), EI 90 (a→b) Abgehängte Deckensysteme – Feuerschutz wird in Verbindung mit der Rohdecke erfüllt: (also Rohdecke plus abgehängte Decke – Gesamtfeuerschutz) REI 30, REI 60, REI 90 Dachgeschoss-Ausbau: EI 30, EI 60, EI 90 Anmerkung: Dachgeschossbekleidungen können selbstständig oder in Verbindung mit dem Aufbau des Dachgeschosses (Dämmung, Holzkonstruktion und Dachhaut) den Brandschutz erfüllen.

Baustoff + Metall Deutschland 21 Technische Daten Brandverhalten von Bauteilen allgemein nach DIN EN 13501-2 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Benennungen [Klassifizierung nach DIN 4102] Bauaufsichtliche Benennung Tragende Bauteile Nichttragende Innenwände Nichttragende Außenwände Selbsttragende Unterdecken ohne Raumabschluss mit Raumabschluss F30 feuerhemmend nach EN R 30 REI 30 EI 30 E 30 (i→o) und EI 30 (i←o) EI 30 (a↔b)* [nach DIN] [F 30] [F 30] [F 30] [W 30] [F 30 von beiden Richtungen]** F60 hoch feuerhemmend nach EN R 60 REI 60 EI 60 E 60 (i→o) und EI 60 (i←o) EI 60 (a↔b)* [nach DIN] [F 60] [F 60] [F 60] [W 60] [F 60 von beiden Richtungen]** F90 feuerbeständig nach EN R 90 REI 90 EI 90 E 90 (i→o) und EI 90 (i←o) EI 90 (a↔b)* [nach DIN] [F 90] [F 90] [F 90] [W 90] [F 90 von beiden Richtungen]** Feuerwiderstandsdauer 120 Min. nach EN R 120 REI 120 – – – [nach DIN] [F 120] [F 120] – – – Brandwand – – REI-M 90 EI-M 90 – – Grundlagen Grundlagen für die Nachweisverfahren bilden die jeweiligen Bauordnungen, die Bauregellisten und weitere technische Baubestimmungen. Der § 3 Abs. 2 MBO gibt vor, dass Bauprodukte / Bauarten nur dann verwendet werden dürfen, wenn sie die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllen und gebrauchstauglich sind. Grundsätzlich sind die Nachweise als allgemeine Verwendbarkeits- / Anwendbarkeitsnachweise definiert, d. h. alle bauaufsichtlich relevanten Grundsatzanforderungen müssen berücksichtigt werden: Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit Standsicherheit, Brandschutz Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz Die Verantwortung für die richtige Herstellung überträgt der Gesetzgeber aber eindeutig dem ausführenden Fachunternehmer. Der Verwendbarkeitsnachweis und die zugehörige Übereinstimmungserklärung dokumentieren die entsprechende Anwendungsmöglichkeit. Verwendbarkeitsnachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten: Der Verwendbarkeitsnachweis kann nach der jeweils bauaufsichtlich eingeführten nationalen bzw. europäischen Produktnorm geführt werden. Der Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte erfolgt auf Basis der jeweiligen Produktnorm, Ü-Zeichen / CE-Zeichen, in Verbindung mit der Leistungserklärung des Herstellers. Die Übereinstimmungserklärung für Bauarten erfolgt nach DIN 4102-4 einschließlich geltender Normen, z. B. Montagewände nach DIN 4103 und DIN 18183 oder Unterdecken und Deckenbekleidungen nach DIN 18168, durch den Errichter (ausführender Fachunternehmer). Verwendbarkeitsnachweise für nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten: Existieren keine technischen Regeln (Normen) oder weichen Bauprodukte / Bauarten von bestehenden technischen Regeln wesentlich ab, ist als Verwendbarkeitsnachweis, in Abhängigkeit von den Vorgaben der Bauregelliste (BRL) Folgendes erforderlich: eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Abz) oder ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (Abp) für Bauprodukte auf der Basis der BRL A Teil 2 oder ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (Abp) für Bauarten auf der Basis der BRL A Teil 3 oder eine Zustimmung im Einzelfall. Nicht wesentliche bzw. unwesentliche Abweichungen im bauaufsichtlichen Nachweisverfahren Für Bauarten gelten die für die Verwendbarkeit von Bauprodukten getroffenen Regelungen sinngemäß. Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Bauarten werden diese ebenfalls in geregelte und nicht geregelte Bauarten unterschieden. Zur Abgrenzung von den Regelungen für die Verwendbarkeit von Bauprodukten wird im Zusammenhang mit Bauarten von deren Anwendbarkeit gesprochen. Während für die einzelnen Bauprodukte der Hersteller haftet, der sie produziert und verkauft, ist für errichtete Trockenbaukonstruktionen („Bauarten“) der ausführende Fachunternehmer verantwortlich. Er ist im baurechtlichen Sinne als „Hersteller“ der Bauart der Anwender des Verwendbarkeitsnachweises (z. B. Abp / Abz). Für Bauarten hat also der ausführende Fachunternehmer die Übereinstimmung mit dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis gegenüber seinem Auftraggeber schriftlich zu erklären (Übereinstimmungserklärung). Dem Hersteller der Bauart (also dem ausführenden Fachunternehmer) obliegt auch die Beurteilung, ob eine wesentliche oder eine nicht wesentliche Abweichung bei der Ausführung der Bauart gegenüber dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis gegeben ist. Die Übereinstimmung darf auch dann bestätigt werden, wenn nicht wesentliche Abweichungen vorhanden sind. Zur Absicherung einer nicht wesentlichen Abweichung kann sich der ausführende Fachunternehmer Beurteilungen in schriftlicher Form beim Inhaber des Verwendbarkeitsnachweises oder bei der zuständigen Prüfstelle (kostenpflichtig) einholen. * a→b, a←b, a↔b ** von oben, von unten, von oben und unten

22 Technische Daten Abweichungen im bauaufsichtlichen Verfahren Abweichungen von bauaufsicht- lichen Anforderungen, Abweichungen von der LBO oder von SonderbauVO, materielle Abweichung nach § 67 MBO Abweichungen von technischen Baubestimmungen nach § 3, Abs. 3, Satz 3 MBO (z. B. DIN 4102-4; LAR; LüAR), Abweichungen von ETB Abweichung von Verwendbarkeitsnachweisen (Abz oder Abp) nach § 17, Abs. 3, Satz 3 MBO Wesentliche Abweichung Nicht wesentliche Abweichung Zustimmung durch untere Bauaufsichtsbehörde; z. B. im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes, Genehmigungsplanung Abstimmung mit unterer Bauaufsichtsbehörde; (nach MBO 2002 nicht erforderlich); Gleichwertigkeit der Schutzzielerfüllung Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die oberste Bauaufsichtsbehörde Verantwortung Hersteller bzw. Anwender des Verwendbarkeitsnachweises. Absicherung durch Prüfstellen Konstruktion weicht in nicht wesentlichen Teilen von dem Abp / der Abz ab Schriftliche Erklärung, dass die Abweichung nicht wesentlich ist. + Übereinstimmungserklärung durch den Anwender des Abp / der Abz Brennbarkeit DIN 4102 DIN EN 13501 A nicht brennbar B brennbar A nicht brennbar A, B, C schwer entflammbar D, E normal entflammbar F leicht entflammbar Brandschutzwände nach DIN 4102/4, Tabelle 10.2 Feuerschutzklasse Beplankung je Wandseite (in mm) Steinwolle Max. Wandhöhe (in mm) Schallschutz nach DIN (Rw,� in dB) Nach- weis Dicke (in mm) Rohdichte (kg/m³) F30 12,5 GKF 40 30 DIN 18183, Tabelle 1 DIN 4109 DIN 4102/4, Tabelle 10.2 18 GKF 2x 9,5 GKF F60 2 x 12,5 GKF 40 40 25 GKF F90 15+12,5 GKF 40 40 2 x 12,5 GKF 80 30 25 60 50 40 100 F120 25+12,5 GKF 40 40 3 x 12,5 2 x 18 2 x 15 GKF 80 50 60 100 F180 25+12,5 GKF 80 50 3 x 12,5 60 100 Nach § 22 Abs. 1 MBO bedeutet der Begriff „Abweichung“ die Abweichung eines Bauprodukts / Bauart von einer technischen Regel, einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis. Weicht ein Bauprodukt oder eine Bauart von einem Verwendbarkeitsnachweis (Norm, Abp, Abz) in nicht wesentlichen Teilen ab, so kann der Anwender des Verwendbarkeitsnachweises die Übereinstimmungserklärung zusammen mit einem schriftlichen Hinweis auf eine „nicht wesentliche Abweichung“ abgeben. Voraussetzung ist, dass die Abweichung von der im Verwendbarkeitsnachweis beschriebenen Konstruktion die Feuerwiderstandsklasse nicht verschlechtert. Abweichungen im bauaufsichtlichen Verfahren Nicht wesentliche Abweichung (oder unwesentliche Abweichungen) Wann ist eine Abweichung nicht wesentlich (unwesentlich)? Der Anwender des Abp / der Abz, also der Trockenbauer als „Hersteller“ der Konstruktion, kann sich beimAbp- / Abz-Inhaber eine schriftliche Erklärung einholen, dass die Abweichung als nicht wesentlich angesehen wird. Im Zweifelsfall kann der Abp- / Abz-Inhaber bei der zuständigen Prüfstelle ein allgemeines oder auch baustellenbezogenes Gutachten einholen, welches dem Anwender des Abp / der Abz als Argumentationsgrundlage für die Erklärung einer „nicht wesentlichen Abweichung“ dient. Eine Klärung mit dem Vertreter der Bauherrschaft ist vor der Ausführung erforderlich! Einteilung nach Normen

Baustoff + Metall Deutschland 23 Technische Daten „Brandschutz ... ... in der Tasche“ (Auszug) ©FeuerTrutz Network GmbH Ermittlung der Gebäudeklasse gemäß MBO* Gebäudeklasse 1a (freistehend) Gebäudeklasse 1b (freistehend) Gebäudeklasse 2 Gebäudeklasse 3 (sonstige Gebäude) Gebäudeklasse 4 Gebäudeklasse 5 h = OK Fußboden des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel (in den LBOs teilweise unterschiedlich geregelt). WABW = Wand anstelle einer Brandwand NE = Nutzungseinheit (Brutto-Grundfläche) * In den LBOs teilweise unterschiedlich geregelt. Beispiele: Bayern: GK 1b muss nicht freistehen. Rheinland-Pfalz: GK 1 und 2 sind anders definiert, bei GK 4 besteht keine Begrenzung der NE auf 400 m2

24 Technische Daten „Brandschutz ... ... in der Tasche“ (Auszug) ©FeuerTrutz Network GmbH Anforderungen an Brandwände und Wände anstelle von Brandwänden gemäß § 30 MBO Feuerwiderstandsdauer – Anforderungen an Trennwände gemäß § 29 MBO DG = Dachgeschoss; KG = Kellergeschoss; AR = Aufenthaltsraum; NE = Nutzungseinheiten * Auf fachgerechten oberen An- bzw. Abschluss der Trennwand achten ** Gilt nicht für Wohngebäude Verlegung von Leitungsanlagen Anforderungen an die tragenden Teile notwendiger Treppen gemäß § 34 MBO

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