B+M Blaubuch

162 Holzwände Fugenversatz Die Verarbeitung von ganzen Gipsplatten ist grundsätzlich anzustreben. Bei Wandsystemen mit einlagiger Beplankung sind die Gipsplatten im Verband anzuordnen und die Querstöße müssen um mindestens 400 mm versetzt werden. Werden Wandsysteme mit mehreren Plattenlagen beplankt, so sind die einzelnen Plattenlagen mit zueinander versetzten Fugen zu montieren. Bei Feuerschutzanforderungen sind die Querstöße in jeder Lage ummindestens 400 mm zu versetzen. Kreuzfugen sind nicht zulässig. Die Montage von Reststücken ist zulässig. Eine Aneinanderreihung von mehreren Reststücken ist unzulässig. Dies gilt für alle Plattenlagen. Grundsätzlich ist jede Plattenlage für sich im Bereich der Fugen mit Fugenfüller zu verspachteln. Bei Anforderungen an den Schall- und / oder Feuerschutz sind die Fugen und die Befestigungsmittel in allen Plattenlagen zu verspachteln. Bei Feuerschutzanforderungen sind grundsätzlich bei einlagigen Konstruktionen Feuerschutzplatten zu verwenden. Es ist ausschließlich die Schraubbefestigung zulässig. Fugenversatz ESTW – 1-fach beplankt Die gegenüberliegenden senkrechten Plattenfugen (Längskantenfugen) müssen um mindestens eine Ständerreihe zueinander versetzt montiert werden. Querfugen müssen um mindestens 400 mm versetzt angeordnet werden. Kreuzfugen sind unzulässig. 5 Gipsplatte 6 Mineralwolle 7 Schnellbauschraube 8 Fugenfüller 12 Bewehrungsstreifen (im Bedarfsfall) 24 Abstandsfuge 50 Holzständer 51 Riegel 7 12 6 5 8 625 mm 50 51 7 12 6 5 8 625 mm 50 51 12 7 6 5 8 625 mm 24 50 51 Fugenversatz ESTW – 2-fach beplankt Bei beidseitiger doppelter Beplankung müssen die senk- rechten Plattenfugen (Längskantenfugen) auch zwischen den einzelnen Plattenlagen je Seite um mindestens eine Ständerreihe versetzt montiert werden. Querfugen müssen um mindestens 400 mm versetzt angeordnet werden. Kreuzfugen sind unzulässig. Dieser Versatz ist auch zur gegenüberliegenden Beplankung einzuhalten. Fugenversatz DSTW – 2-fach beplankt Doppelständerwände sind grundsätzlich mit doppelter Beplankung auszuführen. Bei beidseitiger doppelter Beplankung müssen die senkrechten Plattenfugen (Längskantenfugen) auch zwischen den einzelnen Plattenlagen je Seite um mindestens eine Ständerreihe versetzt montiert werden. Querfugen müssen um mindestens 400 mm versetzt angeordnet werden. Kreuzfugen sind unzulässig. Dieser Versatz ist auch zur gegenüberliegenden Beplankung einzuhalten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NzA4NzA3