B+M Blaubuch

92 Wände Brandwände in Bauart einer Trockenbauwand GKB/A; GKBI/H2; GKF/DF; GKFI/DFH2 F90M / REI-M90 / EI-M90 lt. Herstellernachweis max. lt. Herstellernachweis Brandwände sind Brandschutzwände mit mechanischen Eigenschaften aus nichtbrennbaren Baustoffen. Diese werden formal als massive Bauteile über die Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Brandwände aus Trockenbaumaterialien (Systembrandwände) stellen immer eine Abweichung da und sind daher über Verwendbarkeitsnachweise (Abp) gesondert nachzuweisen. Funktionen von Brandwänden Brandwände erfüllen grundsätzlich zwei unterschiedliche Funktionen: zum einen sollen sie (unmittelbar angrenzende) Gebäude vor Feuer und Hitze schützen, zum anderen dienen sie aber auch dem Schutz der Nutzer eines Gebäudes. Brandwände dürfen im Fall eines Brandes die Standsicherheit nicht verlieren. Anforderung von Brandwänden im Trockenbau (Systembrandwände) Diese Aufgabe muss die Brandwand auch dann erfüllen, wenn Löschwasser und Hitze auf sie einwirken oder andere Bauteile auf sie stürzen oder sie seitlich anstoßen. Nach der europäischen Klassifizierung müssen Brandwände die Anforderungskriterien REI-M90 bzw. EI-M90 erfüllen (F90M). Raumabschließende Systembrandwände sind von Rohdecke zu Rohdecke zu spannen und mit geeigneten Befestigungsmitteln (Schwerlastankern) zu montieren. Die Anschlüsse sind dicht auszuführen. Der Nachweis erhöhter Standsicherheit wird im Prüfverfahren durch eine definierte Stoßbeanspruchung im Anschluss an die 90 Minuten dauernde Brandprüfung nach DIN 4102-3 geführt. Wand und Deckenanschlüsse werden bei allen Konstruktionen mit U-Profilen oder lt. Abp L-Winkeln ausgeführt. Anforderung Brandwände müssen feuerbeständig (F90) sein und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Die Tragfähigkeit und Standsicherheit von Brandwänden muss auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung (3.000 Nm) während des Brandes (für einen definierten Zeitraum) erhalten bleiben. Brandwände dürfen nicht durch brennbare Baustoffe unterbrochen werden. Schutzziel Nutzer Brandwände schotten Brände innerhalb des Gebäudes ab und ermöglichen so die Ausbildung von Brandabschnitten. Die betroffenen Nutzer können in diesem Fall das Gebäude über nicht betroffene Abschnitte verlassen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in einen sicheren Gebäudeabschnitt zu flüchten und dort auf eine Rettung durch die Einsatzkräfte zu warten. So kann im Brandfall das Brandausbreitungsrisiko begrenzt werden und der Brand für die Rettungs- und Löschkräfte beherrschbar bleiben. Gebäude Insbesondere in Städten mit dichter Bebauung (geschlossene Bauweise) tragen Brandwände wirksam dazu bei, dass ein Übergreifen von Feuer und Hitze auf die Nachbarbebauung ausbleibt. Bezeichnung Europäisch DIN 4102/3+4 tragende Brandwände REI-M90 F90 M nicht tragende Brandwände EI-M90 Für detaillierte Informationen fragen Sie bitte ihren B+M Berater. KEIN Nachweis über Baustoff + Metall KEIN Nachweis über Baustoff + Metall KEIN Nachweis über Baustoff + Metall lt. Abp Systemgeber

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