B+M Blaubuch

46 Wände Brandschutztechnische Ertüchtigungen vorhandener Wandsysteme GKF/DF; GKFI/DFH2 F30 / F60 / F90 k.A. dB max. k.A. Hinweis: Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Profile für die Raumhöhe ausreichend sind. Nachweis: B+M Abp. Hinweis: Für Deckensysteme gibt es keine Möglichkeit, die Bestandskonstruktionen auf Brandschutzkonstruktionen zu ertüchtigen. Vorhandene Beplankung je Wandseite Zusätzliche Beplankung je Wandseite F 30 F 60 F 90 Dicke (mm) Dicke (mm) Dicke (mm) Dicke (mm) ≥ 1x GKB 12,5 1x GKF 12,5 2x GKF 12,5 2x GKF 12,5 bzw. lt. Verwendbarheitsnachweis oder Gutachten des Herstellers Ertüchtigung vorhandener Wandsysteme vorhandene Wandkonstruktion Zusätzliche Beplankung einseitig Vorhandene Beplankung je Wandseite Zusätzliche Beplankung je Wandseite F 30 F 60 F 90 Dicke (mm) Dicke (mm) Dicke (mm) Dicke (mm) ≥ 1x GKB 12,5 2x GKF 12,5 2x GKF 15 2x GKF 25 bzw. lt. Verwendbarheitsnachweis oder Gutachten des Herstellers vorhandene Wandkonstruktion Zusätzliche Beplankung einseitig Vorhandene Beplankung je Wandseite Zusätzliche Beplankung je Wandseite F 30 F 60 F 90 Dicke (mm) Dicke (mm) Dicke (mm) Dicke (mm) ≥ 1x GKB 12,5 2x GKF 12,5 2x GKF 15 2x GKF 25 bzw. lt. Verwendbarheitsnachweis oder Gutachten des Herstellers vorhandene Schachtwandkonstruktion Zusätzliche Beplankung einseitig Ertüchtigung vorhandener Schachtwände Eine brandschutztechnische Ertüchtigung bestehender Wandsysteme kann grundsätzlich erfolgen durch: Zusätzliche BepIankung auf beiden Wandseiten Zusätzliche BepIankung auf einer Wandseite Zusätzliche Errichtung klassifizierter Schachtwände Mindestanforderungen für eine brandschutztechnische Ertüchtigung bestehender Wandsysteme sind: MetalIunterkonstruktion aus Profilen > CW 50 nach DIN 18182-1, Achsabstand < 625 / 1000 mm Vorhandene Beplankung aus Gipsplatten nach DIN EN 520 und DIN 18180 Hohlraumdämmung, wenn vorhanden, mindestens Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 Verwendbarkeitsnachweis: Das entsprechende Abp für Trennwände oder Schachtwände in Verbindung mit einer gutachtlichen Stellungnahme oder einem Nachweis nach DIN 4102-4. Die Feuerwiderstandsdauer der begrenzenden Bauteile muss mindestens der Feuerwiderstandsklasse der ertüchtigten Wandkonstruktion entsprechen.

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