Wichtiges
zum Thema
Kurzarbeit

Kurzarbeit

In den letzten Tagen erreichten uns zahlreiche Anfragen zum Thema Kurzarbeit. Mithilfe von Kurzarbeit können Betriebe schwere Zeiten wirtschaftlich überbrücken und Arbeitsplätze sichern. Wir möchten Ihnen dabei helfen und haben wichtige Informationen zum Kurzarbeitergeld für Sie zusammengefasst.

Voraussetzungen für Kurzarbeit:

  • Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein.
  • Der Arbeitgeber bekommt die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet.
  • Kurzarbeit kann auch für Beschäftige in Leiharbeit beantragt werden.
  • Kurzarbeitergeld bekommt man erst, wenn der Urlaub aus dem Jahr 2019 sowie Überstunden abgebaut sind.
  • Informieren Sie betroffene Mitarbeiter und holen Sie deren Einverständnis ein.

Wie wird Kurzarbeit beantragt?

1. Schritt:

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber bei der jeweiligen lokalen Agentur für Arbeit beantragt (online möglich; Antrag online abrufbar – Link siehe unten)

2. Schritt:

Grundsätzliche Bewilligung der Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit ab dem Monat, in dem die Anzeige erfolgt (für Kurzarbeit ab März muss diese bis zum 31.03.2020 angemeldet werden).

3. Schritt:

Der Arbeitgeber muss dann immer monatlich die Erstattung des Kurzarbeitergelds für die tatsächliche Ausfallzeit und die tatsächlichen Arbeitnehmer beantragen.

Kontaktdaten:

 

Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter und wünschen Ihnen und Ihrem Unternehmen nur das Beste!

Ihr B+M Team